Betreff: Archiv-News Nr: 031
Betr.: Ihr dreifach Spareffekt!
Ihr dreifach Spareffekt!
1.Weniger Beitrag 2.mehr Leistung 3.Bonusbeteiligung
Das Gesetz sagt:
Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (§ 823 Abs. 1 BGB)
Besitzen Sie eine Haftpflichtversicherung, können Sie Schadenersatzansprüchen i.d.R. gelassen entgegensehen. Der Schaden muss aber dem versicherten Risiko zuzurechnen und nach den dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen versichert sein.
Aus diesem Grund sollten Sie die Bedingungen des Vertrages genau prüfen,z.B.:
- ist Ihre ganze Familie versichert oder sind nur Sie versichert,
- ist der Öltank mitversichert,
- ist der Hund mitversichert,
- ist die vermietete Wohnung versichert
- uvm . achten Sie auf unsere Spezialprodukte !!!
Zitat derWoche:
"Entlasten Sie Ihr Sorgenkonto, indem Sie ihm
Taten der Freude entgegensetzen."
(Helmut Walch in "Stärke der Gedanken")
Alle weiteren Partner ihres Shop- & Servicecenters in einer Übersicht:
mit Logo nach Kategorien oder mit Bonusanzeige nach Popularität
Wir wünschen ihnen eine möglichst sorgenlose Woche!
Betr.: Ihr dreifach Spareffekt!
Vor Beginn der Urlaubszeit möchten wir uns in den heutigen News
noch einmal dem Thema Geld widmen. Die regelmäßigen Ausgaben im
Bereich Vorsorge und Versicherung machen in den meisten Fällen
einen erheblichen Anteil der wiederkehrenden Fixkosten aus.
Deshalb lohnt es sich für jeden Einzelnen besonders, diese
Kostenfaktoren genau zu Analysieren und zu Optimieren.
Hierfür haben wir wieder neue Partner gewinnen können, die ihnen
maximale Leistungen für ihr Geld bieten.
Ihr dreifach Spareffekt!
1.Weniger Beitrag 2.mehr Leistung 3.Bonusbeteiligung
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Beispiel: Privathaftpflicht - Versicherung Viel Schutz für wenig Geld? |
Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (§ 823 Abs. 1 BGB)
Besitzen Sie eine Haftpflichtversicherung, können Sie Schadenersatzansprüchen i.d.R. gelassen entgegensehen. Der Schaden muss aber dem versicherten Risiko zuzurechnen und nach den dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen versichert sein.
Aus diesem Grund sollten Sie die Bedingungen des Vertrages genau prüfen,z.B.:
- ist Ihre ganze Familie versichert oder sind nur Sie versichert,
- ist der Öltank mitversichert,
- ist der Hund mitversichert,
- ist die vermietete Wohnung versichert
- uvm . achten Sie auf unsere Spezialprodukte !!!
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Ist Ihre Rente sicher? Bei vielen Deutschen sieht es mit der finanziellen Vorsorge fürs Alter schlecht aus. ...mehr |
Zitat derWoche:
"Entlasten Sie Ihr Sorgenkonto, indem Sie ihm
Taten der Freude entgegensetzen."
(Helmut Walch in "Stärke der Gedanken")
Alle weiteren Partner ihres Shop- & Servicecenters in einer Übersicht:
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Wir wünschen ihnen eine möglichst sorgenlose Woche!